„Das Arrangement der ersten Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Oesterreichs (Secession) ist nunmehr nahezu vollendet“, meldete am 25. März 1898 das „Neue Wiener Journal“, das außerdem zu berichten wusste: „Durch ein für die Nichtbetheiligten heiteres Censurstückchen wurden die Secessionisten im letzten Moment betroffen: man confiscirte ihnen ihr Plakat. Der Autor desselben, der Präsident der Vereinigung, Gustav Klimt, mußte sich nothgedrungen zu Aenderungen verstehen. Ein Vergleich der beiden Skizzen wird das Publicum aufklären und erheitern“.
Das Plakat, das Gustav Klimt für die erste Ausstellung der Wiener Secession schuf, ist, so der Kunsthistoriker Rainer Metzger, „dasjenige Stück Graphik, das man bis heute wohl am raschesten mit seinem [Klimts] Namen in Verbindung bringt“[1]. Die Geschichte der Genese dieser Affiche wurde und wird in der umfangreichen Klimt-Literatur immer wieder erwähnt, und neben den eindeutig belegten Sachverhalten finden sich da vielfach auch Spekulationen und Mythisierungen, die bisweilen von Halb- und Unwahrheiten durchsetzt sind. Die Gestaltung des ursprünglichen Entwurfes wird oft als bewusste Provokation eines aufrührerischen Künstlers gegen eine durch und durch prüde und konservative Gesellschaft dargestellt, die dann mit dem Verbot auf das Verhalten des unangepassten „Revoluzzers“ reagierte. Allerdings war Gustav Klimt damals in Wahrheit kein gesellschaftlicher Außenseiter, sondern ein weithin und insbesondere von offiziellen Stellen hoch anerkannter Künstler. Nicht zufällig gewährte Kaiser Franz Joseph ihm und seinen Secessions-Kollegen Rudolf von Alt und Carl Moll eine Audienz[2], bei der dem Monarchen die Ideen der neuen Künstlervereinigung dargelegt werden konnten. Am 5. April 1898 besuchte der Kaiser dann die Ausstellung und drückte während der Besichtigung „wiederholt seine Befriedigung über das Gesehene aus“[3]. Wie sehr Gustav Klimt in dieser Zeit ein anerkanntes Mitglied des österreichischen Establishments war, zeigt auch seine Mitgliedschaft im „Comité zum Bau einer Kaiser-Jubiläumskirche“, das Spendenmittel für einen Sakralbau anlässlich des 50jährigen Thronjubiläums des Kaisers aufbringen sollte.[4] Neben Klimt gehörten nur wenige andere Künstler diesem Kreis, bestehend vor allem aus Vertretern des Hochadels, der Industrie und des hohen Klerus, an.
Die Zensur von Klimts Plakat ist auch nicht unbedingt als zeittypische Reaktion zu werten, sondern stieß im Gegenteil bei vielen Zeitgenossen und insbesondere in den meisten Medien auf Unverständnis. Die Ereignisse hängen wohl – wie noch auszuführen sein wird – mit einer ganz speziellen personellen Konstellation in der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft Wien zusammen.
Die „Vereinigung bildender Künstler Secession“ zeichnete sich seit dem Austritt der Gruppe aus dem Künstlerhaus nicht nur durch einen unbeirrbaren Sinn für künstlerische Qualität aus, sondern auch durch eine bemerkenswert professionelle und – auch aus heutiger Sicht – sehr modernen Medienarbeit. Um den 19. März 1897, also noch vor der offiziellen Gründung der Vereinigung, notierte Alfred Roller als Schriftführer der Gruppe in sein Protokoll: „Die Briefe und sonstigen Zuschriften der V[ereinigung] b[ildender] K[ünstler] Ö[sterreichs] sollen eine, sich immer gleich bleibende Vignette tragen, den Plakaten der VbKÖ soll jedes Mal ein neuer Entwurf zugrunde liegen; auf dem Briefkopf sowo[h]l als auf den Plakaten sollen jedes Mal als Devise die Worte ‚ver sacrum‘ vorkommen, für Erlangung geeigneter Entwürfe soll eine Concurrenz (für den Briefkopf einmalig, für das Plakat wiederholt) ausgeschrieben werden, an welcher sich alle o[rdentlichen] Mitglieder beteiligen. Einlieferungstermin 14 Tage vom Datum der Einladung.“
Direkt auf den Plakatwettbewerb bezogen protokollierte Alfred Roller: „Die Wahl der Größe und des Formates für das Plakat überlassen wir dem freien Ermessen jedes geehrten Mitgliedes und bitten nur auf eine Ausführung mit möglichst wenig Farbplatten bedacht sein zu wollen und bei kleineren Skizzen für das Plakat die beabsichtigte Ausführungsgröße anzugeben.“ Die Plakatentwürfe mussten innerhalb von nur 14 Tagen an Carl Moll gesandt werden. Während für den „Briefkopf eine Wahl ein für alle mal getroffen“ wurde, war vorgesehen, dass „die geeigneten Plakatentwürfe der Reihe nach zur Verwendung“ gelangen sollten.[5]
Diese kleine Notiz erklärt auch, warum die Secessions-Plakate der Anfangszeit keinen direkten Bezug zu den Inhalten der Ausstellungen aufwiesen. Gleichsam auf Vorrat produziert, handelten sie in verschiedenen Symbolbildern den Kampf des Neuen mit dem konservativen Alten ab, wobei die Wortmarke der Vereinigung „ver sacrum“, der heilige Frühling, auch optisch immer wieder umgesetzt wurde.
Am 21. Juni 1897 wurde im Arbeitsausschuss der Vereinigung über das Emblem der Secession abgestimmt. Es lagen sechs Einreichungen vor – weitere Details scheinen sich nicht erhalten zu haben –, wobei die Wahl auf den Entwurf von Kolo Moser fiel. Es ist eine Übernahme des alten Zunftzeichens der Maler und symbolisierte in dieser Form mit den drei Schilden die Bereiche Malerei, Bildhauerei und Architektur. Ob auch das Plakat für die erste Ausstellung der Secessionisten in diesem Wettbewerb ausgewählt wurde, oder ob Gustav Klimt kraft seines Amtes als Präsident der Vereinigung den Zuschlag erhielt, lässt sich aufgrund der spärlichen Quellenlage heute nicht mehr eruieren.[6] Fest steht, dass auch Kolo Moser einen – im Original erhaltenen – Plakatentwurf gestaltet hatte.[7]
Am 21. Juli 1897 wurde innerhalb der Vereinigung ein eigenes „Presscomité“ gegründet, dem Kolo Moser, Rudolf Bacher, Felician von Myrbach und Alfred Roller angehörten.[8] Und das Team war offensichtlich sehr effektiv: So wurden die einzelnen Schritte der zunehmenden Festigung der Gruppe inklusive Audienz bei Kaiser Franz Joseph, die Ankündigung der ersten Ausstellung sowie die Errichtung des Secessions-Gebäudes von zahlreichen positiven Zeitungsberichten begleitet, deren durchwegs sehr ähnliche und oft identische Formulierungen auf entsprechende Presseaussendungen schließen lassen.
Am 2. März 1898 fand sich in der „Arbeiter-Zeitung“ folgende kurze Notiz: „Die Vereinigung bildender Künstler Oesterreichs ergriff von dem Gebäude der Gartenbaugesellschaft Besitz und machte sich sofort an die Arbeit, um die Säle für die erste Ausstellung zu adaptiren. Zugleich erschien an den Straßenecken die Voranzeige der Ausstellung, die von Ende März bis Mitte Juni 1898 währen wird. Das Plakat der Sezession, das vom Präsidenten Klimt gezeichnet ist, wird erst unmittelbar vor der Eröffnung der Ausstellung affichirt werden. Die Grundsteinlegung zu dem künftigen Ausstellungsgebäude der Sezession, das sich bei der Akademie der bildenden Künste gegen die Wienzeile erheben wird, soll anfangs April stattfinden.“[9]
Ein wenig mehr Information über die erwähnte erste „Voranzeige der Ausstellung“ brachte das „Neuigkeits-Welt-Blatt“ vom 25. März 1898. Hier heißt es: „Die derzeitigen Plakate mit den drei grünen Schildern, welche die grüne Kunst der ‚Jungen‘ oder das Hoffnungsgrün in den drei bildenden Künsten symbolisiren sollen, wird einem Plakate von der Hand Klimt’s weichen.“[10] Die Affiche mit den drei grünen Schilden hat sich seltsamerweise in keiner öffentlichen Sammlung erhalten, die Beschreibung aber könnte darauf hindeuten, dass es sich um eine Adaption von Kolo Mosers Briefkopf-Logo handelte, das auch in Inseraten der Secessionisten Verwendung fand.[11]
In zahlreichen Zeitungen wurde in meist gleichlautenden Meldungen auf das geplante Secessions-Plakat von Gustav Klimt verwiesen[12], und ebenso groß war die mediale Reaktion, als knapp vor der Eröffnung der Ausstellung die Verbreitung der Affiche in ihrer ursprünglichen Form von der Zensur verboten wurde: „Theseus, der den Minotaurus niederringt, war nach Ansicht der Censurbehörde zu leicht gekleidet, obwo[h]l er das übliche Feigenblatt trug. Der Beschlagnahme fiel die ganze bereits gedruckte Auflage der Placate zum Opfer, und die Secessionisten mußten sich, da sie nicht mehr Zeit haben, neue Placate herzustellen, dazu entschließen, den Theseus mit Streifen zu versehen. Das Publicum hat übrigens Gelegenheit, die Originalskizze des Placats im (3.) Märzhefte der Zeitschrift ‚Ver sacrum‘ zu sehen.“[13] Dieses Vorgehen der Zensur gegenüber einer an der klassischen Kunst orientierten Arbeit sorgte seitens der kulturinteressierten Öffentlichkeit für Kritik und in den Zeitungen für einige ironische Kommentare. So etwa vermerkte die in Budapest erscheinende Zeitung Pester Lloyd über die Wiener Ereignisse: „Komisch ist es, daß die Sezession noch vor Beginn des Feldzuges eine Niederlage erlitt, und zwar durch die Zensur. Klimt hatte ihr ein vorzügliches Plakat gezeichnet, auf dem ein kühn vordringender Theseus einen recht stiermäßigen Minotaurus erschlägt. Dieser Theseus nun erschien der Zensur zu unbekleidet! Zwar war er mit einem ganz vorschriftsmäßigen Feigenblatt versehen, aber sogar dieses Feigenblatt erschien der keuschen Zensur anstößig und sie inhibirte das Plakat. Das ist in der Geschichte der Zensur jedenfalls neu; das Blatt des Feigenbaumes galt doch sonst als Symbol der Züchtigkeit. Und Klimt war genöthigt, ein paar dicke Bäume vor den Theseus hinzumalen, deren einer das Feigenblatt völlig maskirt. So geschehen in … wirklich Wien, und nicht etwa in irgend einem Winkel der Krähen.“[14]
Der Aufwand, der sich aus der Zensur ergab, war für die kurze zur Korrektur der beanstandeten Blätter vorhandene Zeit nicht unerheblich. So sind zumindest zwei Größenvarianten des Plakates nachweisbar, die dabei „entschärft“ werden mussten.[15] Von der zensurierten Variante sind drei Größenformate erhalten.[16]
Die sozialdemokratische Arbeiter-Zeitung machte für die Zensurmaßnahme den Wiener Preßstaatsanwalt Dr. Karl Bobies (auch Carl August Bobies, 1853–1922) verantwortlich[17], der auch immer wieder aufgrund seiner Beschlagnahmungen der „Arbeiter-Zeitung“ und anderer Blätter für heftige Kritik sorgte, wobei seine umstrittenen Maßnahmen sogar in ausführliche kritische Parlamentsdebatten mündeten.[18] So ließ Bobies zum Beispiel allein im Jahr 1898 die Wochenzeitung „Extrapost“ fünfmal beschlagnahmen, weil dort der Roman „Paris“ von Émile Zola in Fortsetzungen erschien und Staatsanwalt Bobies darin mehrfach seiner Meinung nach anstößige Stellen fand. Bereits sechs Wochen vor der Zensur des Klimt-Plakates hatte die „Arbeiter-Zeitung“ vermerkt, „daß Herr Dr. Bobies eine durchaus ungeeignete Person ist, um die Funktion eines Preßstaatsanwaltes in Wien auszuüben.“[19] Bemerkenswert in Zusammenhang mit dem Zensurfall Klimt ist es, dass Karl Bobies ein Cousin des Malers Carl Bobies war, der von 1865 bis zu seinem Tod im Jahr 1897 Mitglied des Wiener Künstlerhaus gewesen war. Ob diese „familiäre Nähe“ zum Künstlerhaus die Haltung des Staatsanwaltes gegenüber der Secession beeinflusst hat, muss natürlich offen bleiben.
In der Gustav Klimt betreffenden Literatur wurden immer wieder auch Spekulationen darüber angestellt, wieso zwar einerseits das Plakat zensuriert wurde, andererseits jedoch die Veröffentlichung von dessen ursprünglicher Fassung in der Zeitschrift „Ver sacrum“ möglich war. Die Antwort auf die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchenden Fragen liefert ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen: Die Basis des Vorganges bot das Preßgesetz 1862, gültig ab 9. März 1863.[20] Dieses Gesetz gewährte insoweit Pressefreiheit, als es für Druckschriften keine Vorzensur gab. Plakate unterlagen jedoch einer strengeren Regelung als Bücher oder Zeitschriften. Im Paragrafen 23 war festgelegt, dass „das Aushängen oder Anschlagen von Druckschriften in den Straßen oder an anderen öffentlichen Orten ohne besondere Bewilligung der Sicherheitsbehörde untersagt“ sei. Ausgenommen von dieser Regelung waren „Kundmachungen von rein örtlichem oder gewerblichem Interesse“, wie etwa „Theaterzettel, Ankündigungen von öffentlichen Lustbarkeiten, von Vermiethungen, Verkäufen u. dgl.“ Doch auch diese Ankündigungen durften „nur an den von der Behörde bestimmten Plätzen angeschlagen werden.“ Das erklärt, warum die Verbreitung eines Plakates schon im Vorfeld gestoppt werden konnte, während dies bei einer Zeitschrift erst nach deren Erscheinen möglich war – was allerdings im konkreten Fall der Abbildung des Klimt-Plakats in Ver sacrum nicht geschah.
Zur Behandlung der Plakate nach Paragraph 23 des Preßgesetzes konnte trotz intensiver Recherchen in folgenden Institutionen kein Material gefunden werden: Archiv der Secession Wien, Künstlerhaus-Archiv, Niederösterreichisches Landesarchiv, Polizeiarchiv Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Wiener Stadt- und Landesarchiv.[21] Somit konnte bis dato keine aktienmäßig erfasste Dokumentation zu diesem „Zensurfall Klimt“ ausgewertet werden. Doch auch die Zusammenfassung aller vorhandenen Quellen zu diesem Kasus zeigt, dass manche klischeehaften Zugänge zu diesem Punkt in Klimts Schaffen zu revidieren sind.
Printversion: Denscher, Bernhard: Zensurfall Gustav Klimt, in: Denscher, Bernhard (Hg.): Werbung Kunst und Medien in Wien (1888–1938), Wolkersdorf 2021, S. 25ff.
[1] Metzger, Rainer: Gustav Klimt. Das graphische Werk, Wien 2005, S. 44.
[2] Neue Freie Presse, 11.3.1898, S. 6; NeuigkeitsWeltBlatt, 12.3.1898, S. 3.
[3] Neues Wiener Journal, Abendblatt, 5.4.1898, S. 3.
[4] Das Vaterland, 19.3.1898, S. 1; Danzers Armee-Zeitung, 24.3.1898, S. 5. Es handelt sich bei dem Projekt um die heutige Franz-von-Assisi-Kirche am Wiener Mexiko-Platz.
[5] Pausch, Ottokar: Gründung und Baugeschichte der Wiener Secession. Mit Erstedition des Protokollbuchs von Alfred Roller, Wien 2006, S. 87f.
[6] Das Archiv der Wiener Secession hat dazu keine Unterlagen, freundliche Auskunft von Mag. Tina Lipsky vom 16.1.2018.
[7] Leopold, Rudolf – Gerd Pichler (Hrsg.): Koloman Moser 1868–1918, München 2007, S. 56.
[8] Pausch (2006), S. 146ff.
[9] Arbeiter-Zeitung, 2.3.1898, S. 6.
[10] Neuigkeits-Welt-Blatt, 25.3.1898, S. 10.
[11] Österreichisch-Ungarische Buchhändler-Correspondenz, 15.1.1898, S. 10.
[12] Vgl. etwa: Neue Freie Presse, 2.3.1898, S. 7; Arbeiter-Zeitung, 2.3.1898, S. 6; Das Vaterland, 2.3.1898, S. 7; Deutsches Volksblatt, 2.3.1898, S. 9; Dillinger’s Reise- und Fremden-Zeitung, 20.3.1898, S. 6.
[13] Neue Freie Presse, 25.3.1898, S. 8.
[14] Pester Lloyd, 25.3.1898, S. 2.
[15] Klein, unzensuriert: Albertina 69,5 x 53 Mascha 8, DG 1994/152 (olivgrüne Variante); Museum für angewandte Kunst 64 x 46,5 Pl 1658 (rosa Variante); Groß, unzensuriert: Albertina 97 x 69,5 / DG 2004/8585; Wien Museum 96,8 x 69,8 / HMW 129001/1 (beide olivgrün).
[16] Ganz klein, zensuriert: Wien Museum 40 x 29,5 / [Kat. Wien um 1900, 1964] (olivgrün); klein, zensuriert: Galerie St. Etienne Art Basel 2017 63 x 45,5 (olivgrün); Wien Museum 63,5 x 47 / [Kat. Wien um 1900, 1964] (rosa); Musée de la Publicité, Paris 64 x 47 / Inv. 19838 (rosa) The Museum of Modern Art 63.5 x 46.9 cm 207.1968 (rosa); Groß, zensuriert: Albertina 96 x 70, DG 2003/535; Deutsches Historisches Museum 95,2 x 67,5 / P 73/2855; Wien Museum 97 x 70 / HMW 129001/2; Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Kupferstichkabinett Inv. Nr. A 1898-479 / 97,3 x 70 (alle olivgrün).
[17] Arbeiter-Zeitung, 27.3.1898, S. 4.
[18] Vgl. etwa: Reitzer: Der prüde Staatsanwalt, in: Novitäten-Anzeiger für den Colportage-Buchhandel nebst Mittheilungen für Buchbinder u.s.w., 15.11.1898, S.1. Zu den Parlamentsdebatten siehe: Arbeiter-Zeitung, 2.4.1898, S. 1 od. Arbeiter-Zeitung, 16.12.1898, S. 1.
[19] Arbeiter-Zeitung, 17.2.1898, S. 1.
[20] Reichsgesetzblatt für das Kaiserthum Oesterreich 1863, Nr. 6.
[21] Für die diesbezügliche freundliche Hilfestellung wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller genannten Archive gedankt.